Zuständigkeitsfinder
Familienerholung - Förderung kommunal
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe fördern eine gemeinsame Erholung von Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern (insbesondere kinderreichen Familien und Familien mit behinderten Kindern), die gemeinsame Ferien nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen selbst finanzieren können.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an die Familien gewährt.
Information und Beratung von Familien zu den verschiedenen Angeboten der Familienförderung und Familienbildung der Stadt Erfurt (u. a. zum Familienpass; Elternbriefe)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Familienpass - Personalausweis im Bürgerservice
Welche Gebühren fallen an?
keine
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Spezialdienste Jugendhilfe
Lieferanschrift
99085 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
Weitere Stellen
Besucheranschrift
99084 Erfurt