Zuständigkeitsfinder
Führungszeugnis - erweitertes
Leistungsbeschreibung
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte Führungszeugnis sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich aufgenommen. Damit gibt es dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber, inwieweit Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen oder wegen der ebenfalls besonders relevanten Straftatbestände der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen vorbestraft sind.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält insbesondere auch:
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe,
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist auf Antrag zu erteilten, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis
- für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder
- für eine Tätigkeit mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
benötigt wird.
Beispiele: Lehrer in Privatschulen, Bademeister, Schulbusfahrer, Erzieher in Kindergärten, Kinder- oder Jugendheimen, Pflegepersonen für die Kindertages- und Vollzeitpflege, Jugendsporttrainer, Leiter von Kinder- und Jugendfreizeitgruppen usw.
Antragsteller können das erweiterte Führungszeugnis mit entsprechender Bestätigung für sich bekommen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Im letzteren Fall wird es in der Regel unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu ist die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen erforderlich.
- persönliche Vorsprache notwendig
- Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung von Führungszeugnissen unter den Internetseiten des Bundesjustizamtes.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.
Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ergänzend ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs.1 BZRG vorliegen.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen das Schreiben, mit dem dies von Ihnen angefordert wird
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Hohe von 13,00 Euro erhoben.
13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungszeit beträgt bei den meisten Behörden zwischen 1 und 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N
- Behördenführungszeugnis, Belegart O (1)
- Erweitertes Führungszeugnis, Belegart NE (2)
- Erweitertes Behördenführungszeugnis, Belegart OE (1/2)
(1) Beim Behördenführungszeugnis ist die Anschrift der Behörde und des Bearbeiters erforderlich.
(2) Beim erweiterten Führungszeugnis muss ein Schreiben der jeweiligen Einrichtung oder Behörde vorliegen mit der Bestätigung, für wen ein erweitertes Führungszeugnis und das ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird.
Weitere Erläuterungen zum Thema "Führungszeugnis" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesjustizamtes.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
03.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
Adresse
99084 Erfurt