Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Leistungsbeschreibung

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt

Adresse
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza
Bemerkung: dient als Postanschrift

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
+49 361 573831-000
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Anzeige über die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung