Zuständigkeitsfinder
Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
Leistungsbeschreibung
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
Verfahrensablauf
Das Formular zur Beendigung des Betriebes ist online vollständig auszufüllen und an die Strahlenschutzbehörde zu senden. Vorhandene Originalgenehmigungen sind postalisch an die Strahlenschutzbehörde zu senden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).
Voraussetzungen
Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original) postalisch zurücksenden
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer erforderlich nur Entgegennahme der Mitteilung
Rechtsgrundlage
Urheber
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
31.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Adresse
99947 Bad Langensalza
Bemerkung: dient als Postanschrift
Lieferanschrift
99099 Erfurt
Parkplätze
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein