Kinder- und Jugenderholung: Förderung

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.

Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Angebote der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • internationale Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugenderholung
  • Jugendberatung
  • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie weitere Träger im Bereich der Jugendarbeit (Kinderfreizeittreffs, Jugendhäuser, Jugendzentren)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Jugendarbeit, Fach- und Praxisberatung

Adresse
Berliner Straße 26
99091 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-4851
Telefon
0361 655-4852
Telefon
0361 655-4853
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0361 655-6457
Verkehrsanbindung
1, 6