Zuständigkeitsfinder
Kinder- und Jugenderholung: Förderung
Leistungsbeschreibung
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe können Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien fördern.
Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Angebote der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendberatung
- Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sowie weitere Träger im Bereich der Jugendarbeit (Kinderfreizeittreffs, Jugendhäuser, Jugendzentren)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
keine
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
keine Bearbeitungskosten
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
20.12.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Jugendarbeit, Fach- und Praxisberatung
Adresse
Berliner Straße 26
99091 Erfurt
99091 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-4851Telefon
0361 655-4852Telefon
0361 655-4853Fax
0361 655-6457Verkehrsanbindung
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