Abfallrecht

Leistungsbeschreibung

Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.

Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:

  • die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
  • die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
  • Regelungen der Produktverantwortung,
  • die abfallwirtschaftliche Planung,
  • die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
  • Nachweis- und Registerpflichten,
  • Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
  • Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
1, 5

9

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Abfall: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Biotonne
Abfall: Antrag auf Teilbefreiung von der personenbezogenen Grund- und Biotonnengebühr
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für Gewerbetreibende
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für wohnlich genutzte Grundstücke
Abfall: Antrag zur Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenzahl
Abfall: Erarbeiten eines Entsorgungskonzeptes
Abfall: Vollmacht für Bevollmächtigte

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