Waffenbesitzkarte als Sachverständige oder Sachverständiger Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Waffen- oder Munitionssachverständige, die für Ihre Tätigkeit Schusswaffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, benötigen dafür eine Erlaubnis. Als Gründe für den Erwerb von Schusswaffen und Munition sind wissenschaftliche oder technische Zwecke, die Erprobung, Begutachtung oder Untersuchung sowie ähnliche Zwecke anerkannt. Als Nachweis für eine wissenschaftliche Tätigkeit wird man in der Regel Veröffentlichungen oder anderweitige Nachweise des Fachwissens von Ihnen anfordern. Eine gutachterliche ist von einer sammlerischen Tätigkeit zu trennen. Eine öffentlich-rechtliche Bestellung und Vereidigung durch eine Handwerkskammer wird von Ihnen nicht gefordert. Die Erlaubnis wird Ihnen in der Regel für Schusswaffen oder Munition jeder Art ausgestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen

  • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
  • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
  • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
  • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
  • Waffenhandelserlaubnis

Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung
9, 51, 60

2

52, 61, 155, 234/235

1, 3, 4, 5, 6