Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe b Tierschutzgesetz

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung

Adresse
Johannesstraße 173
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
1, 5