Zuständigkeitsfinder
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Finanzministerium als Aufsichtsbehörde über die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften des Landes, PSF 900461, 99107 Erfurt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschriften beizufügen:
- die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
- die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates;
- bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person;
- ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt und
- sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
25.10.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Finanzministerium
Postanschrift
99107 Erfurt
Adresse
99099 Erfurt
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Anzahl: 3
Gebühren: nein