Leichenpass - Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Beurkundung von Sterbefällen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amtsärztlicher Dienst

Adresse
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt

Postanschrift
99027 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Verkehrsanbindung
1, 5