Zuständigkeitsfinder
Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich
- der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie
- der Eignung der Räume und Einrichtungen
beizufügen.
- Anzeige zur Hundehaltung; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis; Personalaufweis; Sachkundenachweis; Bescheinigung nach § 113 Abs. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter; EU-Heimtierausweis oder tierärztliche Bescheinigung als Nachweis von Kennzeichnung, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht und Aussehen des Hundes
- Anzeigen in schriftlicher oder mündlicher Form wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit dem dazu erlassenen Verwaltungskostenverzeichnis (Teil C Nr. 3).
- Anzeige zur Hundehaltung: keine Kosten
- Erlaubnisverfahren: entsprechend des Arbeitszeitaufwandes
- Anzeigen wegen Belästigung: keine Kosten
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr
Besucheranschrift
99084 Erfurt