Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen:

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Anzeige zur Hundehaltung (ordnungsbehördliche Meldepflichten für Hundehalter), Erlaubnisverfahren zum Halten von gefährlichen Hunden, Anzeige wegen Belästigung/Gefährdung/Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen durch Hunde

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

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9, 51, 60

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Gefahrenabwehr: Änderungsanzeige zur Hundehaltung
Gefahrenabwehr: Anzeige zur Hundehaltung