Zuständigkeitsfinder
Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wer als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter gewerblich tätig werden will, bedarf der Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
- Auskunft vom zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht
- Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nur für Wohnimmobilienverwalter)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
100,00 bis 2.500,00 EUR
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Fax: 0361 655-7777 oder
- E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30