Spielgeräte aufstellen

Leistungsbeschreibung

Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die

  • mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die
  • die Möglichkeit eines Gewinnes bieten,

benötigen Sie eine Erlaubnis.

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von solchen Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30

Verkehrsanbindung
2

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235

9, 51, 60

Formulare

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Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten