Fahrlehrerausbildungsstätten - Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wollen Sie Personen, die Fahrlehrer/in werden wollen (Fahrlehreranwärter*anwärterinnen), ausbilden oder ausbilden lassen, benötigen Sie die amtliche Anerkennung Ihres Betriebes als Fahrlehrerausbildungsstätte.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1403
Fax
0361 57332-1462
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge