Erlaubniserteilungen für Buchmacher sowie Wettannahmestellen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Buchmachererlaubnis (Buchmacher-Konzession) und die Konzession der Wettannahmestelle in Thüringen wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erteilt.

Die Erlaubnis gilt nur für die Örtlichkeiten innerhalb Thüringens und schließt die jeweilige Örtlichkeit und Person mit ein, deren sich der Buchmacher zum Abschluss und zur Vermittlung von Wetten bedienen will.

Die Erlaubnis wird erteilt für:

•           die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden und

•           die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtskizze
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390