Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Börsenaufsichtsbehörde kann Ihnen auf Antrag gestatten, eine Börse zu errichten. Dafür müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen und diese belegen. Die Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beschränkt sich auf das Bundesland, in dem Sie planen, die Börse zu betreiben.

Die Regelungen des Börsengesetzes (BörsG) sind zu beachten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

TFM

Thüringer Finanzministerium

Postanschrift
Postfach 900 461
99107 Erfurt

Adresse
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon
0361 573611700
Fax
0361 573611651
Verkehrsanbindung
Stadtbuslinie 9
Parkplätze
Parkplatz
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Behindertenparkplatz
Anzahl: 3
Gebühren: nein

Gebäudezugänge