Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis erhalten

Leistungsbeschreibung

Eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe wird nur erteilt, wenn Sie an einer IHK-Unterrichtung über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Vorschriften und Pflichten teilgenommen haben. Diese umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen. Die Kenntnisse werden durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Diese Unterrichtungspflicht gilt für Bewachungsunternehmer sowie Wachpersonal. Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, als Ladendetektive, in Diskotheken oder für Kontrollgänge an anderen öffentlichen Orten reicht eine Unterrichtung nicht aus.Hierfür müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

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Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Telefon
0361 3484-0
Fax
0361 3485-950
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr

Di. 08:00 - 17:00 Uhr

Mi. 08:00 - 17:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja

Gebäudezugänge