Zuständigkeitsfinder
Berufskraftfahrer Fortbildung - Eintragung in die Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis als Nachweis der erforderlichen Weiterbildung.
Zur Weiterbildung müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Sie erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung; eine Prüfung wird nicht durchgeführt.
Voraussetzungen für den Eintrag:
- Sie sind Bürger der EU oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
- bei in Deutschland wohnhaften Personen muss der Hauptwohnsitz in Erfurt sein
- bei Erstausstellung des Führerscheins bei einer anderen Behörde ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich, sofern nicht bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisstelle. Das sind im Freistaat Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrerlaubnis
- Teilnahmebescheinigung über die Weiterbildung
- Personalausweis
- Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
- Führerschein; ggf. Fahrerqualifikationsnachweis, wenn bereits vorhanden
- Bescheinigung über Grundqualifikation oder Weiterbildung, ggf. bei Wohnsitz im Ausland Nachweis des Wohnsitzes
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben und betragen nach Gebührennummer 343 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 28,60 Euro.
- 32,50 EUR (bei Verlust, Expresslieferung, Wohnsitz im Ausland und zusätzlicher Anerkennung besonderer Qualifikationen entstehen zusätzliche Kosten)
Welche Fristen muss ich beachten?
Alle fünf Jahre müssen Sie Ihre Kenntnisse im Rahmen einer Weiterbildung erneuern.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Rechtsbehelf
Widerspruch/ Klage
Anträge / Formulare
formloser Antrag
Was sollte ich noch wissen?
Eine Abweichung vom 5-Jahres-Turnus ist beim erstmaligen Eintrag möglich, um einen Gleichlauf mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis herzustellen.
Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr. Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende sind zur Beförderung von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung ausgenommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Terminvergabe in der Führerscheinstelle
Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.
Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).
Hinweis zum Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.
Hinweise
- Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.
- bei gleichzeitiger Verlängerung der Fahrerlaubnis siehe Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- bei gleichzeitiger Beantragung Fahrerkarte siehe Fahrerkarte
- bitte entsprechend der Anzahl Termine buchen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
06.07.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten
Besucheranschrift
99084 Erfurt