Berufskraftfahrer Fortbildung - Eintragung in die Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in der Fahrerlaubnis als Nachweis der erforderlichen Weiterbildung.

Zur Weiterbildung müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Sie erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung; eine Prüfung wird nicht durchgeführt.

Voraussetzungen für den Eintrag:

  • Sie sind Bürger der EU oder eines EWR-Staates oder sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie sind Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
  • Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • bei in Deutschland wohnhaften Personen muss der Hauptwohnsitz in Erfurt sein
  • bei Erstausstellung des Führerscheins bei einer anderen Behörde ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich, sofern nicht bereits ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

2

52, 61, 155, 234/235

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Antrag auf Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt