Zuständigkeitsfinder
Straßenpersonenverkehr - Fachkundebescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr (Bus-, Taxi- oder Mietwagenunternehmen) benötigen Sie eine Genehmigung. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter/die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein.
Können Sie oder der Verkehrsleiter/die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Personenkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die IHK eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 4.12.1999 bis 3.12 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein. Das Ende der Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Außerdem kann die fachliche Eignung auch nachgewiesen werden durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit dem Schwerpunkt Personenverkehr, sofern sie vor dem 4.12.2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden).
Die fachliche Eignung kann alternativ nachgewiesen werden durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf der Erlaubnis (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
Für Nachweis durch Ausbildung: Abschluss in einer vor dem 4.12.2011 begonnenen Ausbildung zum/zur:
- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
- Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
Für Nachweis durch Berufserfahrung:
- Für den Busverkehr: mindestens 10jährige leitende Tätigkeit in einem Busunternehmen
- Für den Taxiverkehr: mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen
- Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Eignung durch Abschluss:
Nachweis über die Abschlussprüfung
Bei Eignung durch Berufserfahrung:
Nachweise über Ihre beruflichen Tätigkeiten
- vollständiges Antragsformular
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen der Arbeitnehmer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Eigenkapitalbescheinigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
- Sachkundenachweis (Industrie- und Handelskammer)
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
- Gesellschaftsvertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Fachkundebescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK.
25,00 - 1.465,00 EUR
Was sollte ich noch wissen?
Der Fachkundenachweis für den Taxen-, Mietwagen- oder gebündelten Bedarfsverkehr ist noch nicht abschließend bundeseinheitlich geregelt. Eine benötigte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit ohne Vorlage eines Fachkundenachweises für die genannten Verkehrsarten erteilt. Weiterführende Regelungen sind bei den Fahrerlaubnisbehörden zu erfragen.
Fax: 0361 655-7777
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
11.01.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt
Adresse
99096 Erfurt
Postanschrift
99104 Erfurt
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 14:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Parkplätze
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja
Gebäudezugänge
Weitere Stellen
Adresse
99084 Erfurt