Lehrlingsrolle Handwerk: Eintragung von Berufsausbildungsverhältnissen

Leistungsbeschreibung

Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis über die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse, auch Lehrlingsrolle genannt.

Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling einstellt, muss mit diesem einen Ausbildungsvertrag abschließen und bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Die Handwerkskammer prüft, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsverordnung entspricht und ob eine Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt die Kammer den Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle ein.

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zu den Themen:

  • Ausbildungsberufe im Handwerk
  • notwendige Formalitäten zur Eintragung in die Lehrlingsrolle
  • Bescheinigungen zu Ausbildungsverhältnissen
  • Informationen zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Berufsausbildungszeit
  • Fördermöglichkeiten
  • Fragen zur Ausbildungsberechtigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

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