Zuständigkeitsfinder
Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Leistungsbeschreibung
Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.
Informationen zu kommunalen Friedhöfen der Stadt
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.
Rechtsgrundlage
Ist die jeweilige Friedhofssatzung.
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.
Was sollte ich noch wissen?
Öffnungszeiten der Friedhöfe:
Hauptfriedhof Erfurt
- Januar, Februar 08:00 - 16:00 Uhr
- März 08:00 - 18:00 Uhr
- April - September 08:00 - 20:00 Uhr
- Oktober 08:00 - 18:00 Uhr
- November 08:00 - 17:00 Uhr (nach Totensonntag 08:00 - 16:00)
- Dezember 08:00 - 16:00 Uhr
Ortschaftsfriedhöfe: durchgehend geöffnet.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
22.02.2016
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Friedhofs- und Bestattungswesen
Besucheranschrift
99092 Erfurt