Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

Leistungsbeschreibung

Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Informationen zu kommunalen Friedhöfen der Stadt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Friedhofs- und Bestattungswesen

Besucheranschrift
Binderslebener Landstraße 75
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Mittwoch Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Freitag 08:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
4

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Friedhof: Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit auf Friedhöfen