Zuständigkeitsfinder
Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
In der Beratungssprechstunde werden die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 18 Jahren sowie für werdende Mütter durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist die frühzeitige Erkennung von Zahnschäden sowie Zahn- und Kieferfehlstellungen. Eltern werden über die notwendige Behandlung informiert. Die Zahnärzte und zahnmedizinischen Fachangestellten klären auf über Zahngesundheit und effektive Mundhygiene. Sie geben Empfehlungen für eine zahngesunde Ernährung.
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Alle Angebote sind kostenfrei. Es wird keine Chipkarte benötigt.
Rechtsgrundlage
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Was sollte ich noch wissen?
Standort: Amt für Soziales und Gesundheit
Juri-Gagarin-Ring 150 "Haus der sozialen Dienste", 99084 Erfurt
Telefon: 0361 655-4281, -4282, -4283, -4284
Fax: 0361 655-4209
E-Mail: gesundheit@erfurt.de
Beratungssprechstunde
- Dienstag 13:30 bis 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
19.03.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst, Schulzahnärzte
Adresse
99084 Erfurt