Zuständigkeitsfinder
Impfen
Leistungsbeschreibung
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder den medizinischen Fachdienst (Gesundheitsamt) der Landkreise und kreisfreien Städte auf.
Durchführung von Beratungen zu Impfungen
Ab 01.01.2017 findet die Impfsprechstunde des Amtes für Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit ausschließlich als Gelbfieberimpfsprechstunde statt. Aus organisatorischen Gründen kann diese nur noch dienstags in der Zeit von 13:30 bis 17:30 Uhr durchgeführt werden.
Zukünftig ist für die Gelbfieberimpfung eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie haben die Möglichkeit, Termine und allgemeine Impfanfragen von Montag - Mittwoch und am Freitag während der Dienstzeit (08:30 Uhr - 11:30 Uhr) unter den Rufnummern 0361 655-4292 /-4299 oder per Mail an Infektionsschutz@erfurt.de zu vereinbaren bzw. zu stellen.
Bitte nutzen Sie für alle anderen Impfungen die Möglichkeit der Impfung bei Ihrem Hausarzt bzw. bei einem niedergelassenen Reisemediziner.
Ihr Amt für Soziales und Gesundheit
"Wir sind für Sie da!"
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren möchten, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Impfdokumente bzw. Nachweise über alle bisher erhaltenen Schutzimpfungen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:
- Schutzimpfung Gebührenverzeichnis Teil B 3 Nr. 6 zzgl. der Kosten des Impfstoffes Gebührenverzeichnis Teil B 3 Nr. 8
Alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes beachten.
Sprechzeiten
Dienstag 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
19.03.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Infektionsschutz
Besucheranschrift
99084 Erfurt