Zuständigkeitsfinder
Behinderung Feststellung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung beziehungsweise Krankheit haben und diese als Behinderung anerkennen lassen möchten, dann können Sie dies beantragen.
Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so können Sie einen Schwerbehindertenausweis separat beantragen.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Verfahrensablauf
- Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag.
- Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden.
- Haben Sie den Antrag zunächst formlos gestellt, müssen Sie das Formular der zuständigen Stelle im Nachgang ausfüllen und einreichen.
- Nach Antragstellung werden die von Ihnen gegebenenfalls eingereichten Unterlagen geprüft.
- Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Alle dann vorhandenen Unterlagen werden erneut geprüft.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt beziehungsweise Landratsamt des Landkreises
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- falls vorhanden: Feststellung über den Grad der Behinderung, der Rentenbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts oder einer anderen Feststellungsbehörde)
- ein aktuelles Passfoto (nur sofern ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird)
- wenn möglich: medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten); Ärztliche Unterlagen werden sonst durch die zuständige Stelle von Ärztinnen/Ärzten, Krankenhäusern etc. angefordert
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
- Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
- Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder –befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name | Raum | Buchstaben | Telefon-Nr. |
---|---|---|---|
Frau Möller | 005 | Sachgebietsleiterin | 0361 655-6340 |
Herr Dittmar | 004 | K | 0361 655-6345 |
Frau Grobe | 006 | R, F | 0361 655-6341 |
Frau Wiedenhöft | 007 | A, C, I, O, Q, T | 0361 655-6342 |
Herr Heitmann | 008 | Sch | 0361 655-6347 |
Frau Günther | 009 | H | 0361 655-6346 |
Frau Stockhaus | 010 | L, G | 0361 655-6343 |
Frau Beständig | 010 | L, G | 0361 655-6344 |
Frau Möller, K. | 011 | M, N | 0361 655-6368 |
Frau Großer | 012 | V, E, P | 0361 655-6369 |
Frau Löwe | 014 | B | 0361 655-6348 |
Frau Stange | 014 | W, U, X, Y | 0361 655-6349 |
Frau Hiltmann | 008 | S, D | 0361 655-6385 |
Frau Henning | 003 | St, Z, J | 0361 655-6148 |
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)
Fachlich freigegeben am
04.02.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Besucheranschrift
99084 Erfurt