Zuständigkeitsfinder
Briefwahl beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
Organisation und Durchführung der Briefwahl
Bitte aktuelle Veröffentlichungen im Amtsblatt und im Internet beachten!
Informationen zu aktuellen Wahlen auf www.erfurt.de/wahlen .
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wahlscheinantrag, gültiges Personaldokument
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
28.12.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Statistik und Wahlen
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr