Sterbefall - anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

Anzeigepflichtige

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - 32.05.02 - Urkundenstelle, Geburten- und Sterbefallabteilung

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Postanschrift
99111 Erfurt
Telefon
0361 655-7651
Telefon
0361 655-7654
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung
2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 111, 155, 235

Weitere Stellen

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