Zuständigkeitsfinder
Wilden Müll zur Entsorgung melden
Leistungsbeschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
- abfallrechtliche Überwachung von Anlagen
- Bearbeitung der Anzeigen nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen
- Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG
Frau Hendrich Tel. 0361 655-2696
- Ermittlung widerrechtlicher Abfallablagerungen
- Veranlassung abfallbehördlicher Maßnahmen
Herr Fischer Tel. 0361 655-2627
Unter dem weiterführenden Link "Interne Information" finden Sie Hinweise zur Anzeige nach § 53 KrWG oder den Erlaubnissen nach § 54 KrWG sowie viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema "Abfall".
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie „wilden Müll“ in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Sie erreichen diese über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung des Fundortes
- Beschreibung der Verunreinigung
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Fachlich freigegeben am
25.08.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 42 "Region Mitte"
Adresse
99086 Erfurt
Postanschrift
99029 Erfurt
Weitere Stellen
Besucheranschrift
99085 Erfurt