Zuständigkeitsfinder
Batterien - Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Diese kann erfolgen:
- über den Handel (soweit dieser Batterien und Akkumulatoren verkauft),
- über Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die es neben dem Handel auch in vielen öffentlichen Einrichtungen gibt, sowie
- über Wertstoffhöfe oder das Schadstoffmobil der kommunalen Abfallentsorgung.
Die Starterbatterie fürs Auto sollte möglichst dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Nur dort wird das beim Kauf erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro zurückerstattet. Sie können auch an die genannten kommunalen Einrichtungen abgegeben werden oder der Annahmestelle/ dem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge überlassen werden, dort wird jedoch das Pfand nicht zurückerstattet.
- Standplätze und Übernahmeplätze für Abfallbehälter (graue, braune, blaue Tonne)
Frau Hilpert Tel. 0361 655-2635
- Grüncontainerstandplätze
- Beratung zu kommunalen Entsorgungsmöglichkeiten
Frau Steinicke Tel. 0361 655-2634
- Überwachung der Sonderabfallkleinmengensammlung
Frau Schilling Tel. 0361 655-2641
An wen muss ich mich wenden?
Batterien und Akkumulatoren:
- Handel (Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren)
- Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)
- Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte
Autobatterien:
- Handelseinrichtungen, die Starterbatterien vertreiben, wie Werkstätten, Tankstellen
- eventuell Annahmestellen und Demontagebetriebe für Altfahrzeuge
- Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Gebühren fallen an?
Das vorgeschriebene Pfand von 7,50 Euro, das Sie beim Kauf einer Autobatterie entrichtet haben, sollte Ihnen bei der Rückgabe erstattet werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall
Besucheranschrift
99085 Erfurt