Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
  • Quecksilberhaltigen Abfällen,
  • Asbesthaltigen Abfällen,
  • Altöl.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Standplätze und Übernahmeplätze für Abfallbehälter (graue, braune, blaue Tonne)

Frau Hilpert Tel. 0361 655-2635

  • Grüncontainerstandplätze
  • Beratung zu kommunalen Entsorgungsmöglichkeiten

Frau Steinicke Tel. 0361 655-2634

  • Überwachung der Sonderabfallkleinmengensammlung

Frau Schilling Tel. 0361 655-2641

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

Adresse
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
1, 5

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