Zuständigkeitsfinder
Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an
- Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
An wen muss ich mich wenden?
Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.
Voraussetzungen
Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
15.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Zentrale Meldeaufgaben
Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235
9, 51, 60
2
1, 3, 4, 5, 6
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Einfache Melderegisterauskunft
Weitere Stellen
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt