Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief) abhanden gekommen ist, müssen Sie dies melden.

Zugleich beantragen Sie dann gleich persönlich eine neue Zulassungsbescheinigung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Zur Klärung des Verbleibs von Fahrzeugdokumenten ist es gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz i. V. m. § 27 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz erforderlich, dass eine Versicherung an Eides statt bei einem Notar Ihrer Wahl oder vor berechtigten Mitarbeitern einer Kfz- Zulassungsbehörde zur Niederschrift abgelegt wird. Den Verlust der Fahrzeugdokumente muss diejenige Person an Eides statt erklären, welche das Fahrzeugdokument verloren hat.

Die Ersatzdokumente können auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden, wenn die Versicherung an Eides statt bereits bei einem Notar oder bei einer Kfz- Zulassungsbehörde zur Niederschrift abgelegt wurde.

Nach Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheins kann sogleich ein Ersatzdokument ausgestellt werden.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes muss das Aufbietungsverfahren gemäß § 12 Abs. 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV durchlaufen werden. Die verlustige Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der verlustige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt 14 Tage zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten. Erst nach Ablauf dieser Frist darf eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II für Sie ausgefertigt werden.

Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.

Hinweis

Aus technischen und organisatorischen Gründen können am Samstag keine Verluste von Fahrzeugdokumenten bearbeitet werden, wenn die Eidesstattliche Versicherung in der Zulassungsbehörde Erfurt abgelegt werden soll. Die Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn die Versicherung an Eides statt bereits bei einem Notar oder bei einer Kfz- Zulassungsbehörde zur Niederschrift abgelegt wurde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)