Wohnsitz ummelden

Leistungsbeschreibung

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der Meldebehörde anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Nach erfolgtem Einzug in die Wohnung durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen.
  • Eine Anmeldung vor dem Einzug ist nicht möglich.
  • Eine Familie (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) mit denselben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen. Keine Familienangehörige sind Freunde, Verlobte oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt, hat dieser die Meldepflicht wahrzunehmen. Der Betreuerausweis oder der Gerichtsbeschluss ist bei der Meldebehörde vorzulegen.
  • In Ausnahmefällen (z.B. wenn eine persönliche Vorsprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist) kann eine Um- bzw. Anmeldung auch unter Vorlage einer Vollmacht oder Vorsorgevollmacht (im Original) erfolgen. Zusätzlich werden die Wohnungsgeberbescheinigung und die Personaldokumente (Personalausweis oder ggf. Reisepass) des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten benötigt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
52, 61, 155, 234/235

2

9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6