Zuständigkeitsfinder
Tuberkuloseberatung
Leistungsbeschreibung
Die Tuberkulose ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann. Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, ist das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Durchführung der ambulant überwachten antituberkulösen Therapie
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Durchführung der ambulant überwachten antituberkulösen Therapie
- intrakutanen Tuberkulin-Test, Interferon-Bluttest, Röntgenkontrolle der Lunge und mikrobiologische Untersuchung des Sputums
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:
- intrakutaner Tuberkulin-Test (z. B. vor Auslandseinsätzen), Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.1.3.3
- Röntgendiagnostik der Lunge nach § 36 (4) IfSG Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.1.2.1.1
Inhaber eines gültigen grünen Sozialausweises sind von der Gebühr befreit.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Sprechzeiten / Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes ist zu beachten.
Sprechzeiten:
Dienstag 08:30 bis 11:30 Uhr
Um Terminvereinbarung wird in jedem Fall gebeten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit19.03.2013
Fachlich freigegeben am
19.03.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Infektionsschutz
Besucheranschrift
99084 Erfurt