Standplatzgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Nutzung der öffentlichen Fläche Domplatz über den Allgemeingebrauch hinaus - auch für Promotionaktionen
  • nur Einzelfallentscheidungen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste

Adresse
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt
Verkehrsanbindung
3, 4, 6