Zuständigkeitsfinder
Standplatzgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Nutzung der öffentlichen Fläche Domplatz über den Allgemeingebrauch hinaus - auch für Promotionaktionen
- nur Einzelfallentscheidungen
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Sondernutzungserlaubnis
- Vertrag
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- Sondernutzungsgebühr
- Verwaltungskosten
Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
- nicht für Imbiss- und Getränkestände
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Märkte und Stadtfeste
Adresse
Benediktsplatz 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Verkehrsanbindung
3, 4, 6