Sperrzeit - Spielhallen

Leistungsbeschreibung

In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten verkürzt oder aufgehoben werden.

Antragstellung/Aushändigung Genehmigung/Bescheid:

  • persönliche Vorsprache oder per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, per Fax oder Postweg möglich

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Logo Stadtverwaltung Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - 32.03.0100 Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung
2

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235

9, 51, 60

Formulare

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Gewerbe: Antrag auf Erlaubnis zur Verkürzung der Sperrzeit nach § 5 ThürGastG