Zuständigkeitsfinder
Schwerbehindertenausweis beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt und Sie möchten aufgrund dieser Feststellung Rechte und Leistungen in Anspruch nehmen? Dann müssen Sie schriftlich die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Die Stadtverwaltung Erfurt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen auf Antrag des behinderten Menschen entsprechend den Regelungen nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Verfahrensablauf
Sie müssen zunächst die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wenden Sie sich an Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie haben nachgewiesen einen Grad der Behinderung von mindestens 50.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Unterlagen zum Nachweis der Behinderung (Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht)
- ab dem 10. Lebensjahr: 1 aktuelles Passfoto
- Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis.
- für Nicht-EU-Bürger: gültiger Aufenthaltstitel
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.
Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.
- Der Schwerbehindertenausweis wird künftig im Scheckkartenformat ausgestellt.
- Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist individuell unterschiedlich.
Die Bearbeitung der Anträge (entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens) wird im Haus der sozialen Dienste, Juri-Gagarin-Ring 150, durch folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter durchgeführt:
Name | Raum | Buchstaben | Telefon-Nr. |
---|---|---|---|
Frau Möller | 005 | Sachgebietsleiterin | 0361 655-6340 |
Herr Dittmar | 004 | K | 0361 655-6345 |
Frau Grobe | 006 | R, F | 0361 655-6341 |
Frau Wiedenhöft | 007 | A, C, I, O, Q, T | 0361 655-6342 |
Herr Heitmann | 008 | Sch | 0361 655-6347 |
Frau Günther | 009 | H | 0361 655-6346 |
Frau Stockhaus | 010 | L, G | 0361 655-6343 |
Frau Beständig | 010 | L, G | 0361 655-6344 |
Frau Möller, K. | 011 | M, N | 0361 655-6368 |
Frau Großer | 012 | V, E, P | 0361 655-6369 |
Frau Löwe | 014 | B | 0361 655-6348 |
Frau Stange | 014 | W, U, X, Y | 0361 655-6349 |
Frau Hiltmann | 008 | S, D | 0361 655-6385 |
Frau Henning | 003 | St, Z, J | 0361 655-6148 |
Fax: 0361 655-6576
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Hinweis
Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung auch das Merkblatt nach dem Schwerbehindertenfeststellungsverfahren .
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Besucheranschrift
99084 Erfurt