Zuständigkeitsfinder
Schulverweigerung
Leistungsbeschreibung
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 1500 Euro geahndet werden kann. Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Können Personensorgeberechtigte wegen des mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbundenen ständigen Ortswechsels (z.B. Binnenschiffer, Artisten) die Erfüllung der Schulpflicht ihres Kindes oder Jugendlichen nicht sicherstellen und ist deshalb eine anderweitige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen notwendig, so haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung. In geeigneten Fällen können die Kosten der Unterbringung in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhaltes sowie die Krankenhilfe übernommen werden, wenn und soweit dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihrem Einkommen und Vermögen nach Maßgabe der §§ 91-93 SGB VIII nicht zuzumuten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen. ggf. persönliche Dokumente/Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
07.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Allgemeiner Sozialdienst
Adresse
99085 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
Weitere Stellen
Adresse
99423 Weimar