Zuständigkeitsfinder
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Leistungsbeschreibung
Soziale Schuldnerberatung gewährt Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung Rat und Hilfe in psychosozialer und rechtlicher Hinsicht. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit und drohenden Zahlungsunfähigkeit beraten und begleiten die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen die ratsuchende Person auf deren Wunsch bei der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und im gerichtlichen Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Für Auskünfte steht Ihnen unser Info-Telefon mit der Telefonnummer 0361 655-6161 zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Der Betroffene muss sich mit seinem Anliegen an die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle wenden. Der weitere Verfahrensablauf hängt von der konkreten Situation des Betroffenen ab.
An wen muss ich mich wenden?
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Thüringen befindet sich eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Wohnort des Betroffenen.
Voraussetzungen
Eine Beratung steht grundsätzlich jedem frei, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist mit der jeweiligen Beratungseinrichtung zu klären.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Ob und gegebenenfalls welche Fristen zu beachten sind, ist von der individuellen Situation des Betroffenenen abhängig.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Fachlich freigegeben am
06.07.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)