Zuständigkeitsfinder
Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).
Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf der Erlaubnis (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).
Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:
- persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich
An wen muss ich mich wenden?
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen für den Straßenbahnverkehr und den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (Omnibusse und Pkw),
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Mietomnibusverkehr),
- die Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (§ 43 Abs. 1 BOKraft).
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für:
- die Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Pkw).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständiges Antragsformular
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen der Arbeitnehmer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Eigenkapitalbescheinigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
- Sachkundenachweis (Industrie- und Handelskammer)
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
- Gesellschaftsvertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
Welche Gebühren fallen an?
25,00 - 1.465,00 EUR
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Was sollte ich noch wissen?
Fax: 0361 655-7777
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
Formulare
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.Gewerbe: Antrag auf Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs nach Personenbeförderungsgesetz
Weitere Stellen
Adresse
99423 Weimar