Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr Genehmigung beantragen

Leistungsbeschreibung

Genehmigungsbehörden für die Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Personenverkehr sind das Thüringer Landesverwaltungsamt und die unteren Verkehrsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf der Erlaubnis (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30
Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:30

Verkehrsanbindung
2

1, 3, 4, 5, 6

52, 61, 155, 234/235

9, 51, 60

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Gewerbe: Antrag auf Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs nach Personenbeförderungsgesetz

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