Zuständigkeitsfinder
Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Leistungsbeschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.
Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
- Bauberatung und -information im Bürgerservice Bauverwaltung
- Beratung zu allen Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts
- zentrale Annahme und Ausgabe der Antrags- und Bescheid-Unterlagen für alle Bereiche des Bauamtes
- Kommunale Bestätigung für KfW
Telefonnummern für:
- Projektannahme 0361 655-6021 oder 6022
- Projektausgabe 0361 655-6024
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Stellplatznachweis
- immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
- Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
19.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung
Besucheranschrift
99092 Erfurt