Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Bauberatung und -information im Bürgerservice Bauverwaltung
  • Beratung zu allen Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts
  • zentrale Annahme und Ausgabe der Antrags- und Bescheid-Unterlagen für alle Bereiche des Bauamtes
  • Kommunale Bestätigung für KfW

Telefonnummern für:

  • Projektannahme 0361 655-6021 oder 6022
  • Projektausgabe 0361 655-6024

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Bürgerservice Bauverwaltung

Besucheranschrift
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
2, 4

Formulare

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Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauaufsicht: Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Bauaufsicht: Antrag auf Befreiung Abweichung Ausnahme
Bauaufsicht: Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Bauaufsicht: Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bauaufsicht: Anzeige zur Beseitigung einer Anlage
Bauaufsicht: Bauantrag (Werbeanlagen Warenautomaten)
Bauaufsicht: Baubeginnanzeige
Bauaufsicht: Baubeschreibung
Bauaufsicht: Bescheinigung über Bauausführung
Bauaufsicht: Erklärung nach § 33 BauGB
Bauaufsicht: Erklärung zum Brandschutznachweis
Bauaufsicht: Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
Baukoordinierung: Antrag auf Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage
Baukoordinierung: Vorlage zur Vollmacht beim Bauamt der Stadt Erfurt