Zuständigkeitsfinder
Kampfmittelbeseitigung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
- Sicherung der Fundstelle
- Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung (Beräumung, Entschärfung, Sprengung durch den zuständigen Kampfmittelräumdienst)
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftliche oder mündliche Mitteilung über Kampfmittelfund
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gefahrenabwehr
Besucheranschrift
99084 Erfurt