Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt:

  • für den Ersthund 108,00 EUR
  • für den Zweithund 132.00 EUR
  • für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
  • für gefährliche Hunde 564,00 EUR.

Mit den Bescheiden vom 08.01.2014 an alle Hundehalter der Stadt Erfurt wurden neue Hundesteuermarken verschickt. Die früheren Hundesteuermarken verloren damit ihre Gültigkeit.

Bei Verlust der Steuermarke wird nach Vorlage des Steuerbescheides oder nach Bekanntgabe des Kassenzeichens eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR im Zimmer 120, Stauffenbergallee 18, ausgehändigt.

Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die von der Ordnungsbehörde auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer dementsprechenden Erlaubnis bedürfen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9

1, 5