Zuständigkeitsfinder
Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.
Der Steuersatz für das Halten von Hunden beträgt:
- für den Ersthund 108,00 EUR
- für den Zweithund 132.00 EUR
- für jeden weiteren Hund 156,00 EUR
- für gefährliche Hunde 564,00 EUR.
Mit den Bescheiden vom 08.01.2014 an alle Hundehalter der Stadt Erfurt wurden neue Hundesteuermarken verschickt. Die früheren Hundesteuermarken verloren damit ihre Gültigkeit.
Bei Verlust der Steuermarke wird nach Vorlage des Steuerbescheides oder nach Bekanntgabe des Kassenzeichens eine Ersatzmarke gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR im Zimmer 120, Stauffenbergallee 18, ausgehändigt.
Als gefährliche Hunde gelten Hunde, die von der Ordnungsbehörde auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer dementsprechenden Erlaubnis bedürfen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht oder -handel) sowie für Blindenhunde, Hütehunde und Gebrauchshunde.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Der Bescheidzugang erfolgt per Post.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)
Fachlich freigegeben am
07.10.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern/Ermittlungsdienst
Besucheranschrift
99085 Erfurt