Zuständigkeitsfinder
Hortbetreuung
Leistungsbeschreibung
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.
Für Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.
Aufnahme in den Hort:
Die Aufnahme der Kinder in den Grundschulhort für die Zeit vor der ersten und nach der letzten Unterrichtsstunde wird von den Eltern bei der zuständigen Grundschule bis zum 31. Mai für das darauf folgende Schuljahr schriftlich beantragt.
Berechnung von Hortgebühren für die Landeshauptstadt Erfurt und Information zur Gebührenberechnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formulare "Besuch des Schulhortes" (hält die Hortleitung bereit) und "Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung" sowie entsprechende Nachweise
Weitere Einkommensunterlagen je nach Einkommenssituation
Welche Gebühren fallen an?
Die Eltern werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt. Auskünfte über die Höhe der Hortkosten erteilt der Schulträger.
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) einer elektronischen Antragstellung für die Abwicklung von Anzeige und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an.
Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie die entsprechende Verlinkung.
Bemerkungen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
28.09.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Bergkreisschule Alach, Staatliche Grundschule
Adresse
99090 Erfurt
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