Zuständigkeitsfinder
Grundsteuer Festsetzung
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)Steuer, die von der Gemeinde für den auf ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird (Gemeindesteuer)
Grundsteuerpflichtig sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Das Finanzamt stellt einen Einheitswert als Grundlage für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags fest und teilt den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit dem per Satzung festgelegten Hebesatz, ermittelt so die Grundsteuer und erteilt einen Bescheid über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Bei Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken, für die noch kein Einheitswert festgestellt worden ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer pauschal ermitteln.
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann der Jahresbetrag zum 01.07. eines jeden Jahres entrichtet werden. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Festsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes und der von der Landeshauptstadt Erfurt beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (Grundvermögen). Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird die Grundsteuer B auch über die Steuererklärung (Steueranmeldung) des Steuerschuldners festgesetzt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeindeverwaltung (Kommune, Verwaltungsgemeinschaft).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt
- Erklärung zur Bemessung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung
- Vollmacht für den Bevollmächtigten, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge auf Erlass der Grundsteuer für bestimmte Kulturgüter und Grünanlagen und auf Teilerlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung sind bei der hebeberechtigten Gemeinde bis zum 31.03. des auf den Erlasszeitraum folgenden Jahres zu stellen.
Der Bescheidzugang erfolgt per Post.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
26.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Grundbesitzabgaben
Adresse
99085 Erfurt