Gartenabfall Entsorgung

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt
  • Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge für Hausmüll / hausmüllähnlichen Gewerbeabfall, Bioabfall, Papier
  • Bearbeitung der Neu- oder Änderungsanträge bei Eigentümerwechsel
  • Freistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang bezüglich der Biotonne (Eigenkompostierung)
  • Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenanzahl
  • Teilbefreiung von der personenbezogenen Grundgebühr für in Erfurt gemeldete, aber überwiegend auswärts wohnende Personen (z. B. Studenten)
  • Erstellung von Abfallgebührenbescheiden
  • Abfallberatung

Ansprechpartner für die oben aufgeführten Leistungen sind:

  • zentrale Rufnummer: 0361 655-2810 sowie
  • Straßen A - I: Frau Schneider, Tel. 0361 655-2828
  • Straßen J - Z: Frau Welsch, Tel. 0361 655-2827
  • eingemeindete Ortsteile: Frau Wenig, Tel. 0361 655-2829
  • Großwohnanlagen: Herr Wilczak, Tel. 0361 655-2815
  • Ausgabe der grünen 70-Liter-Abfallsäcke für Hausmüll (Gebühr: 3,00 €/ Stück)

Ansprechpartnerin für die Ausgabe der grünen Abfallsäcke ist

  • Frau Schneider Tel. 0361 655-2828

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie im Rahmen der Leistungserbringung das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art 13 DS GVO .

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

Adresse
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Verkehrsanbindung
1, 5

9

Formulare

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Abfall: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Biotonne
Abfall: Antrag auf Teilbefreiung von der personenbezogenen Grund- und Biotonnengebühr
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für Gewerbetreibende
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für wohnlich genutzte Grundstücke
Abfall: Antrag zur Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenzahl
Abfall: Vollmacht für Bevollmächtigte