Zuständigkeitsfinder
Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d. h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Entgegennahme, Verwahrung und Ausgabe von Fundsachen, Durchführung von Fundsachenversteigerungen
An wen muss ich mich wenden?
An das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wichtiger Hinweis
Das Fundbüro stellt seine Arbeitsweise vorübergehend um und reagiert damit auf die aktuelle Corona-Situation. Danach sollen alle Anliegen nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0361 655-7732 und unter der E-Mail buergeramt@erfurt.de. Die Mitarbeiterin informiert Sie über die Verfahrensweise der Entgegennahme und Ausgabe von Fundsachen.
Informationen zu Fundsachen der letzten zwei Monate finden Sie im Fundverzeichnis der Stadt Erfurt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fundbüro
Besucheranschrift
99084 Erfurt