Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
Leistungsbeschreibung
Kennzeichen erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern
Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Folgende Kennzeichenarten finden derzeit Verwendung:
Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H)
Kfz-Kennzeichen: rotes Kennzeichen (Überführungskennzeichen)
Kfz-Kennzeichen: rotes Oldtimerkennzeichen ("07")
Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Versicherungskennzeichen
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
An wen muss ich mich wenden?
Kfz-Zulassungsbehörden der Landkreise oder der kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
20.08.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten
Adresse
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Verkehrsanbindung
Mitarbeiter*innen
Information Bürgeramt
Telefon
0361 655-5444- Erfurt:
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Fahrzeugzulassung - Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wieder zulassen
- Fahrzeugzulassung - Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Kfz Verwertungsnachweis erhalten
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Auskunft erhalten über Kennzeichenarten
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeugzulassung - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen