Ersatzführerschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), kann Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Ersatz von Führerschein:

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • bei Erstausstellung des Führerscheines bei einer anderen Behörde ist Auszug aus der Führerscheinkartei von dort erforderlich (außer, wenn schon EU-Kartenführerschein vorhanden)

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner - siehe unten. Bitte beachten Sie, dass es den Mitarbeitern während der Sprech- und Öffnungszeiten nicht immer möglich ist, alle telefonischen Anfragen zu bearbeiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Fahrerlaubnisangelegenheiten

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
9, 51, 60

1, 3, 4, 5, 6

2

52, 61, 155, 234/235

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Fahrerlaubnisangelegenheiten: Vollmacht für Fahrerlaubnis und Führerscheinangelegenheiten
Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt