Bestattung

Leistungsbeschreibung

Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich und muss spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes durchgeführt werden. Leichen können erd- oder feuerbestattet werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Amtsärztlicher Dienst

Besucheranschrift
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Verkehrsanbindung
1, 5