Behindertenhilfe

Leistungsbeschreibung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. 
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
 
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Leistungsangebote können dabei sein:

  • Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
  • personenzentrierte Komplexleistung
  • ambulant betreutes Wohnen
  • besondere Wohnformen
  • Schulbegleitung
  • heilpädagogische Leistungen
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
  • Budget für Arbeit.

Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kinder- und Jugendförderung

Besucheranschrift
Steinplatz 1
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
9

1, 5