Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Voraussetzung hierfür ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.

Die Ausfuhrzulassung wird längstens auf ein Jahr befristet.

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt.

Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen sind Kennzeichen zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland.

Das Fahrzeug ist zwingend zur Fahrzeug-Ident.-Prüfung in der Zulassungsbehörde vorzuführen. Wird die Fahrzeug-Ident.-Prüfung durch eine Prüforganisation durchgeführt, wird diese Bescheinigung hier nicht anerkannt.

Das Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Für den Zeitraum des Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens fallen Kfz-Steuer an. Dazu ist es erforderlich, dass das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erteilt wird. Das SEPA-Lastschriftmandat kann auch mit einer ausländischen IBAN und BIC erteilt werden. Ferner kann die Kfz-Steuer bar beim Hauptzollamt Erfurt (Flughafenstraße 4, 99092 Erfurt) eingezahlt werden.

Bei Bedarf kann ein internationaler Fahrzeugschein zugeteilt werden.

Ein Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Kfz-Angelegenheiten bestehen.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass der Annahmeschluss für Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ist.

Aus technischen und organisatorischen Gründen können am Samstag Ausfuhr- bzw. Exportkennzeichen nicht bearbeitet werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Kfz-Angelegenheiten

Adresse
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 17:00 Mittwoch 09:00 - 12:30 Donnerstag 09:00 - 17:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
1, 3, 4, 5, 6

2

9, 51, 60

52, 61, 155, 234/235

Formulare

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Kraftfahrzeug: Erklärung Empfangsbevollmächtigter für Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen